Auf dieser Seite wollen wir euch das Studiensystem in Hannover erläutern, Tipps und Tricks bekannt machen und häufige Fragen klären. Eine Einführung können auch diese Videos hier bieten.
Rechtsgrundlagen
Das Jura-Studium wird von mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Als angehende*r Jurist*in sollte man sich schon früh im Studium damit auseinandersetzen.
Den äußeren Rahmen gibt das Deutsche Richtergesetz (DRiG) vor, das ein Bundesgesetz ist. Dort wird in § 5a bspw. geregelt, dass ein universitärer Schwerpunkt stattzufinden hat oder dass Schlüsselkompetenzen erlernt werden müssen. Daneben wird die zweizügige Richter*innenausbildung geregelt, also dass nach dem Studium ein Referendariat stattzufinden hat.
Die genaue Ausgestaltung der Ausbildung ist aber Landessache. In Niedersachsen werden Studium und Referendariat vom NJAG, dem Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen, bestimmt. Im § 4 NJAG werden die Voraussetzungen für den Antritt zur Pflichtfachprüfung geregelt. Im Zweifel lohnt ein Blick ins Gesetz. Oftmals wichtiger ist aber die Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen, die NJAVO, denn diese konkretisiert das Gesetz. Zum Beispiel wird in § 16 NJAVO geregelt, welcher Stoff in der Pflichtfachprüfung drankommen kann. Als Examenskandidat*in MUSS man diesen Paragraphen kennen! In § 17 NJAVO werden die Freischussverlängerungen geregelt.
NOCH WICHTIGER als die Landesgesetze ist in der Praxis aber die Studienordnung der Uni und die Konkretisierungen die Zwischenprüfungsordnung und die Schwerpunktordnung. In §§ 14 ff. ZwPrO werden beispielsweise die genauen Inhalte und Anforderungen der Zwischenprüfung geregelt.
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