Freigrillen! – Eure Fachschaft hat euch lieb

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Liebe Jura Studierende an der LUH,

die Vorlesungszeit nähert sich dem Ende und Klausuren- und Hausarbeitenphase stehen vor der Tür. Doch bevor es allzu stressig wird möchte euch Eure Fachschaft Jura noch einen schönen Nachmittag mit Köstlichkeiten vom Grill spendieren!

Richtig gehört: Spendieren! Weil wir euch lieb haben!

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Sammlung und Vergütung von Prüfungsprotokollen

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Zum Schwerpunktstudium und Examen gehört eine mündliche Prüfung. Da man seine Prüfer*innen bereits im Voraus weiß, hat sich eingebürgert, dass man sich Protokolle der vorangegangenen mündlichen Prüfungen anschaut. Der Markt für diese Protokolle liegt derzeit, zumindestens in Niedersachsen, vollständig in der Hand von kommerziellen Repetitorien, die teils horrende Preise verlangen. Langfristig wollen wir dieses Monopol brechen und daher haben wir uns entschlossen, den Repetitoren Konkurrenz zu machen.

Der Fachschaftsrat sammelt daher ab heute Protokolle von mündlichen Examens- und Schwerpunktprüfungen.

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Elektronische Semesterapparate werden ausgeweitet

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Bericht aus dem Fakultätsrat (2): Es folgt ein Bericht der Studentischen Vertreter im Fakultätsrat zu den Themen: Semesterapparate, Muster-Prüfungsordnung, Haushalt der Fakultät. Die Sitzung fand am 4. Juni statt.

Elektronische Semesterapparate

Der Fakultätsrat, also das entscheidende Gremium der Fakultät, in dem die Professor*innen die Mehrheit haben, hat sich am Mittwoch für den flächendeckenden Einsatz elektronischer Semesterapparate in der Hausarbeitenzeit ausgesprochen. Das Gremium hat einstimmig eine Aufforderung an alle Lehrenden beschlossen, elektronische Semesterapparate einzusetzen. Das Thema ist auf Initiative der Studierendenvertreter im Fakultätsrat behandelt worden. Read More

Gegen die Abschaffung des Klausurrücktritts durch Nichterscheinen

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Vorab: Den Staatsexamensstudiengang Jura betrifft die Regelung nicht, sehr wohl aber die Bachelor/Master-Studiengänge ELPIS und EULISP, sowie natürlich ALLE ANDEREN Studierenden an der Leibniz Universität.

Der Fachschaftsrat Jura hat sich heute einstimmig dafür ausgesprochen, den Klausurrücktritt durch Nichterscheinen erhalten zu wollen. Das bedeutet, dass auch Klausuranmeldungen unverbindlich bleiben sollen und wir eine Abmeldefrist ablehnen. Studierende müssen auch weiterhin dazu selbst entscheiden dürfen, wann sie für eine Klausur bereit sind.

Zur Sachlage: An der Universität existieren ca. 500 verschiedene Prüfungsordnungen. Um das etwas zu vereinheitlichen wurde die AG Prüfung vom Senat der Universität gegründet. Diese hat eine Muster-Prüfungsordnung ausgearbeitet, die zahlreiche studierendenfreundlichen Regelungen enthält. So auch den Rücktritt durch Nichterscheinen. Dagegen begehren nun die Studiendekan*innen auf und versuchen die Muster-Prüfungsordnung zu ihren Gunsten zu ändern. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des AStA.

openWir unterstützen die Petition der Kritischen Liste und des AStA. Bitte unterschreibt dort und setzt ein Zeichen gegen die Verschlechterung der Studienbedingungen.



Der FSR hat dazu diesen Beschluss gefasst:

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Bundesfachschaftentagung 2014 in Bayreuth

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Am vergangenen Wochenende vom 23. bis zum 25. Mai war die Fachschaft Jura Hannover zum ersten Mal mit einer Delegation von drei Personen auf der Bundesfachschaftentagung (kurz BuFaTa) des Bundesverbandes Rechtswissenschaftlicher Fachschaften (kurz BRF) vertreten. Der BuFaTa wurde in diesem Jahr in Bayreuth veranstaltet und somit auch von Fachschaft Jura der Universität in Bayreuth ausgerichtet. Der BuFaTa ist der Höhepunkt des Jahres im BRF und vereint  Mitgliederversammlung, Vernetzungstreffen, Workshop-Tagung und Party-Event in einem einzigen Wochenende.

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Fachschaft nun Mitglied im Bundesverband

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Die Fachschaft Jura Hannover ist nun Mitglied im Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. Auf dem Bundesfachschaftentag vom 23 bis 25.05 in Bayreuth wurden wir, zusammen mit sechs anderen Fachschaften, aufgenommen. Im Bundesverband werden wir in Zukunft unsere Arbeit koordinieren, uns mit anderen Fachschaften vernetzten und uns mit den Beschlüssen der Bundesfachschaft auseinandersetzen.

Einen ausfürlicheren Bericht unserere Delegation über den Bundesfachschaftentag wird es in den kommenden Tagen geben.

Überarbeitung der Zwischenprüfung deutet sich an

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Die Studienkommission der Juristischen Fakultät hat heute einstimmig auf Antrag der Studierenden eine Kommission eingerichtet, die das Ziel hat, die Zwischenprüfung an einigen Stellen zu überarbeiten. Die Kommission wird gleichberechtigt und paritätisch mit Profesor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden besetzt und hat das Ziel eine studierendenfreundlichere Ordnung zu erarbeiten.

Vorangegangen ist dem Ganzen eine intensive Diskussion im Fachschaftsrat, die sich vor allem um die Frist von vier Semestern drehte, innerhalb der die Zwischenprüfung zu erbringen ist. Der jetzige Kompromiss zwischen Studierenden und Professor*innen geht in die Richtung, dass das Erreichen der bestehenden Frist verbessert werden soll. Bisher ist es bei vielen so, dass zwar schnell die Punkte im Zivil- und Strafrecht erlangt werden, die Prüfungsordnung aber ein schnelles Erreichen der Punkte im Öffentlichen Recht ausschließt.

Darüber hinaus wird sich der Fachschaftsrat in seinen nächsten Sitzungen mit Vorschlägen zur Verbesserung der Zwischenprüfung beschäftigen, die dann in die Arbeit der Kommission einfließen werden. Interessierte Studierende sind herzlich dazu eingeladen, auf der nächsten Sitzung mitzumachen oder uns ihre Anregungen per Mail an mail@fsjura-hannover.de mitzuteilen.

Hochschulpolitisches Leitbild

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Der Fachschaftsrat Jura Hannover hat sich auf seiner außerordentlichen Sitzung am 12.05.2014 ein Hochschulpolitisches Leitbild gegeben. Die Sitzung dauerte ca. 3 Stunden, aber im Ergebnis steht ein Programm, auf das sich die Mitglieder des Fachschaftsrats einstimmig einigen konnten.

Ziel der Aktion war es, zum einen gegenüber möglichen Nachfolgern des derzeitigen Uni-Präsidenten eine eigene inhaltliche Position zu entwickeln. Zum anderen wird hier deutlich und für alle Studierenden sichtbar, was aus Sicht des FSR Jura auf gesamtuniversitäter Ebene an Verbesserungspotential besteht.

Es folgt nun das gesamte Leitbild.

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Aus dem Fakultätsrat (1)

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Die studentischen Mitglieder des Fakultätsrats werden direkt gewählt. Um die Arbeit transparent zu machen, wird hier in Zukunft über die für die Studierendenschaft wichtigen Themen berichtet.

Die Sitzung fand am 7.5.2014 statt.

Zunächst wurden die vom Fachschaftsrat vorgeschlagenen studentischen Mitglieder der einzelnen Kommissionen vom Fakultätsrat einstimmig gewählt. Dies sind im Einzelnen:

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Fachschaftsrat für Klarheit bei der Zwischenprüfungsfrist

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Der Fachschaftsrat Jura hat sich auf seiner 2. ordentlichen Sitzung am 7.5. dafür ausgesprochen die Kulanzsemesterregelung, nach der die Zwischenprüfung de facto nach fünf Semestern abzulegen ist, verbindlich festzuschreiben. Es soll so Klarheit geschaffen werden, um Unsicherheiten in der Studierendenschaft auszuräumen.

Für die Weiterleitung an das Dekanat, Studiendekanat und als Antrag an die Studienkommission hat der FSR folgenden Beschluss gefasst:

Zwischenprüfungsfrist klar regeln – Rechtsunsicherheit ausräumen

  • Der Fachschaftsrat Jura fordert die Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist von vier auf fünf Semester.
  • Die Studienkommission und der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät mögen sich für die entsprechende Änderung einsetzen.
  • Hierzu sind § 1 Abs. 2 S. 1 ZwPrO u. § 10 S. 3 Studienordnung durch den Fakultätsrat zu ändern und durch das Niedersächsische Justizministerium genehmigen zu lassen.
  • Um dieses Ziel zu erreichen müssen des Weiteren der Dekan, der Studiendekan und der Fakultätsrat mit dem Niedersächsischen Justizministerium in Verhandlungen treten, um eine Änderung von § 1a Abs. 2 S. 4 NJAG zu erreichen.
  • Die bisher praktizierte Regelung, dass auch aus nicht wichtigem Grund eine Verlängerung der Frist um ein Semester gewährt worden ist (Kulanzsemester), entfällt.

Begründung:
Nach der bisherigen Gesetzeslage besteht eine Frist von vier Semestern zum Erreichen der Zwischenprüfung. Abseits von dieser Gesetzeslage wird jedoch bereits auf Grund des sogenannten Kulanzsemesters die Frist zum Erreichen der Zwischenprüfung an der Juristischen Fakultät de facto auf fünf Semester ausgedehnt.

Dies führt zu einigen erheblichen Gerechtigkeitsproblemen. Beispielsweise wenn eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist aus dem Kulanzsemester heraus erfolgen soll. Hier kann für einige Studierende eine Verlängerung aus Krankheitsgründen erfolgen und für andere wiederum nicht. Dies führt zu einer Situation in der die tatsächliche Rechtslage sowohl für Studierende, als auch für Lehrende, oftmals unklar ist.
Dieser Rechtsunsicherheit könnte mit einer Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist von vier auf fünf Semester Abhilfe geschaffen werden. Die Juristische Fakultät Hannover würde damit einen großen Schritt auf die Studierenden zugehen und den Weg als serviceorientierteste Fakultät Niedersachsens weiter beschreiten.