Zwischenstand zum Thema: Diplome für Juristen

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Hintergrund: Der Landesgesetzgeber hat mit seiner letzten NHG Novelle für die Abschaffung des Diplomtitels (nach der ersten juristischen Prüfung) auch für Jurastudierende gesorgt. In den Gesprächen ergab sich, dass bei dieser Änderung der Gesetzeslage nur die Studiengänge Architektur und Ingenieurwissenschaften betroffen sein sollten.
EURE FACHSCHAFT hat daraufhin eine Arbeitsgruppe gegründet, um diese für uns stark nachteilige Änderung rückgängig zu machen.

Dazu hat diese AG Vergleiche mit anderen Bundesländern bezüglich der Vergabe von universitären Graden nach dem ersten Staatsexamen gezogen. Auch zur Verleihung eines Bachelorgrades als alternativen Abschluss nach dem 1. Examen wurden Recherchen angestellt. Dieses mussten wir jedoch nach eingehender Betrachtung ausschließen, da ein Bachelorgrad im juristischen Bereich für den Erwerb einer besonderen Qualifizierung gedacht ist und keinen Rückschluss auf das juristische Studium generale zulässt.

Daraufhin wurde von Seiten der Fachschaftrat Jura Hannover in Absprache mit den Fachschaftsräten Osnabrück und Göttingen eine Stellungnahme in Form eines öffentlichen Briefes erarbeitet und an die vier Landtagsfraktionen des niedersächsischen Landtages sowie an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur versendet. Unser offener Brief ist diesem Bericht angehängt.

Sodann führte eine Delegation der Fachschaft Hannover zunächst ein Gespräch mit dem Arbeitskreis Wissenschaft und Kultur der SPD Fraktion, sowie später mit einer Vertreterin der FDP und einem Vertreter der GRÜNEN sowie einem Vertreter der CDU.

Entgegen unserer anfänglichen Erwartungen waren alle drei Gesprächspartner unserem Anliegen gegenüber sehr kooperativ und formulierten ihre Unterstützung für unser Vorhaben. Dies war insbesondere hinsichtlich der Gespräche mit der SPD und den GRÜNEN, welche die derzeitige Landesregierung stellen, sehr erfreulich. Auch die CDU und die FDP signalisierten eine Übereinstimmung zu unseren Positionen und Hilfsbereitschaft bzgl. der weiteren Verhandlungen.

Angesichts der Brisanz des Themas in Verbindung mit dem Entgegenkommen der Fraktionen in den Gesprächen haben wir erreicht, dass im Zuge der nächsten Plenarwoche eine Gesprächsrunde mit Vertretern des Ministeriums für uns organisiert werden soll.
Aufgrund der positiven Resonanz können wir hoffnungsvoll in dieses möglicherweise entscheidende Gespräch gehen.

Als Vertreter Eurer Interessen haben wir jedoch in allen Gesprächen, trotz der positiven Atmosphäre, stets deutlich gemacht, dass für uns die Änderung des § 8 NHG (Wiedereinführung des Diplomtitels auch für JuristInnen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen muss.

Sollten die Gespräche wider Erwarten doch einen negativen Ausgang nehmen müssen wir öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen, in Zusammenarbeit mit den anderen Fachschaften in Betracht ziehen. Dazu sind wir auch weiterhin auf Euch angewiesen.

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Offener Brief der niedersächsischen Jura Fachschaften
Abschaffung des Diploms

Sehr geehrte Damen und Herren aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, sehr geehrte Fraktionen der CDU, SPD, GRÜNE und FDP,

wir, die niedersächsischen Jura Fachschaften Göttingen, Hannover und Osnabrück, wenden uns an Sie mit diesem offenen Brief, da uns seit einigen Monaten ein erhebliches Problem keine Ruhe lässt.

Mit dem Beschluss der NHG Novelle vom 15. Dezember 2015 wurde das niedersächsische Hochschulrecht zahlreichen Veränderungen unterworfen. Die Änderung des § 8 NHG trifft die Studierenden der Rechtswissenschaften in besonderem Maße. In der neuen Fassung ist es Universitäten nun nicht mehr möglich den Abschlussgrad des Diploms zu vergeben. Das Diplom ist bis dato jedoch der akademische Abschluss gewesen, der Studierenden der Rechtswissenschaften mit Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens verliehen wurde.

Diese Änderung des § 8 NHG hat uns als Studierendenvertretung sehr überrascht, da sie ohne jede Beteiligung der juristischen Fakultäten oder Studierendenvertretungen vorgenommen wurde. Auf die Anfrage eines Studierenden zu den Hintergründen und eventuellen Übergangszeiten der Gesetzesänderung beim MWK antwortete dieses:

„(…) Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen“ vom 15. Dezember 2015 wurde das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) unter anderem insoweit geändert, dass die Verleihung von Diplomgraden nur noch in der Übergangsregelung des § 72 Abs. 3 NHG und zwar für bestehende Diplomstudiengänge vorgesehen ist. Bei dem Studium der Rechtswissenschaften handelt es sich allerdings nicht um einen Diplomstudiengang, sondern um einen Studiengang, der mit einem Staatsexamen abschließt. Dieser Studiengang ist von der Übergangsregelung nicht erfasst. Eine solche Übergangsregelung ist auch in Zukunft nicht vorgesehen.(…)“

Diese Abschaffung der Diplomierung ohne Übergangszeiten hat somit zur Folge, dass bereits eingeschriebene Studierende ebenfalls von der Abschaffung des Diploms betroffen sind. Dieser Umstand hat bei den niedersächsischen Fachschaftsräten zu sehr großem Unmut geführt. Für viele Studierende ist es schlichtweg nicht verständlich oder akzeptabel, dass nach mehreren Jahren des Studiums der universitäre Abschluss gestrichen wird, ohne dass hierüber vorher irgendein Diskurs geführt wurde.

Die Lese der Plenarprotokolle hat uns zu dem Ergebnis geführt, dass die Problematik des Diplomabschlusses bei Jurastudierenden niemanden präsent gewesen sein dürfte. Zwar wurde am Rande die endgültige Abschaffung des Diploms thematisiert, jedoch nur in Bezugnahme auf die Ingenieurs- und Architekturwissenschaften. Die fehlende Beteiligung der juristischen Fakultäten ist ebenfalls ein starkes Indiz für eine versehentliche Abschaffung.

Aus Sicht der Studierendenvertretungen spricht jedoch viel dafür, das Diplom als Graduierung beizubehalten.

So wurde mit dem Abschluss der 1. Juristischen Staatsprüfung das materielle Recht ausgelernt. Somit sollte es auch möglich sein, direkt mit dem 1. Staatsexamen in den Beruf zu gehen. Das Fehlen eines Titels würde hier die Jobchancen gegenüber einem Bachelorabsolventen oder Diplomjuristen aus einem anderen Bundesland erheblich beeinträchtigen.

Das 2. Staatsexamen ist nicht mehr für alle Jurastudierenden der Regelabschluss. Mittlerweile hat sich auch der Arbeitsmarkt für Jurist*Innen verändert, sodass es in der Wirtschaft einen Markt gibt für jene, die ausschließlich das 1. Staatsexamen absolviert haben. Die Diplomierung des 1. Staatsexamens würde also grade jenen Personen Sicherheit bieten, die nicht noch das 2. Staatsexamen absolvieren möchten oder können.

Ein Titel, der von einer Universität verliehen wird, erleichtert dem Arbeitgeber die Einschätzung über die juristischen Fähigkeiten der Person, die sich bewirbt. Eine Sortierung nach der Qualität der juristischen Ausbildung, die von Universität zu Universität unterschiedlich ist, findet realistisch gesehen nicht statt. Grade ein Titel wie das Diplom bietet hier, im Gegensatz zu Bezeichnungen wie „geprüfter Rechtskandidat“ o.ä. einen hohen Wiedererkennungswert.

Das Diplom ist für uns Studierende der Rechtswissenschaften ein wichtiger Faktor in Bezug auf Jobchancen auf dem stark umkämpften Arbeitsmarkt der Juristinnen und Juristen.

Weiterhin in Betracht zu ziehen ist die Folge der Abschaffung der Diplomierung für die drei juristischen Fakultäten in Niedersachsen. Nur zwei von 39 Universitäten in Deutschland verleihen überhaupt keinen Abschluss nach Bestehen des 1. Staatsexamens. Die Abschaffung des Diploms in Niedersachsen hat somit für die drei Fakultäten Göttingen, Hannover und Osnabrück einen immensen Standortnachteil zur Folge.

Die naheliegende Lösung, dass in Zukunft für das Bestehen des 1. Staatsexamens ein Bachelor verliehen wird, lehnen wir ab. Zum einen ist und war der klassische Diplomstudiengang, wie er in Deutschland existierte und in Teilen immer noch existiert, stark mit dem Aufbau der universitären juristischen Ausbildung vergleichbar. Allein die Systematik eines Bachelorstudienganges macht die Verleihung des Bachelortitels unmöglich. Im juristischen Studium werden weder Creditpoints gesammelt, noch eine Bachelorarbeit geschrieben, zudem findet keine Aufteilung in Module statt. Die aktuell eingeschriebenen Studierenden könnten somit weder ein Diplom noch einen Bachelor bekommen, sollte ein Systemwechsel überlegt werden.

Darüber hinaus wird in den Rechtswissenschaften der Bachelortitel durch eine besondere juristische Spezialisierung erworben. Den Bachelor für das 1. Staatsexamen zu verleihen, würde die Konkurrenz zu den Absolventinnen und Absolventen des Bachelor of Laws zur Folge haben. Dies wiederum würde zu einer großen Unklarheit über den akademischen Hintergrund eines juristischen Bachelor führen. Hinzu kommt, dass ein Bachelor als akademischer Grad nicht leistungsadäquat zum Diplom wäre. Zum Beispiel beträgt die Regelstudienzeit für den Bachelor stets 6 Semester. Für das juristische Studium in Niedersachsen sind bis zum Abschluss derzeit 9 Semester als Regelstudienzeit veranschlagt. Eine zeitliche Vorgabe, die vom Gros der Studierenden nicht erreicht werden kann.

Wir als Studierendenvertretungen hoffen daher auf Ihre Einsicht, dass die Abschaffung des Diploms für uns einen schweren Einschnitt bedeutet hat. Wir wünschen uns daher mit Ihnen in einen Dialog treten zu können, wie es weitergehen kann und wie es möglich ist, das Diplom als Abschluss für die Jurastudierenden zu retten.

Sollten Sie den Wunsch haben mit uns in Kontakt zu treten, so können Sie sich an die Fachschaft Jura Hannover als ersten Ansprechpartner vor Ort wenden:

Fachschaft Jura Hannover
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
mail@fsjura-hannover.de

Mit freundlichen Grüßen

FSR Göttingen – FSR Hannover – FSR Osnabrück

i.A.

Sprecher FSR Hannover

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