Wir fordern gerechte Korrekturen bei Klausuren und Hausarbeiten!

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Die Studienkommission der Juristischen Fakultät Hannover hat, auf Antrag der Fachschaft, beschlossen, dass endlich einheitliche Korrekturmaßstäbe für Hausarbeiten und Klausuren kommen sollen. Diese werden zunächst vom Studiendekanat im Auftrag der Studienkommission ausgearbeitet, dann im Fachschaftsrat zur Diskussion gestellt und schließlich in einer weiteren Sitzung beschlossen werden.

Die Problematik von teilweise sehr ungerechten und wenig nachvollziehbaren Korrekturen ist seit Jahren ein Dauerthema in der Fachschaft. Hierzu hatte der Fachschaftsrat kürzlich folgende Position beschlossen:

„In letzter Zeit häufen sich Beschwerden von Studierenden und Korrekturassistenten/innen, dass Bewertungen von Klausuren und Hausarbeiten oft sehr unterschiedlich ausfallen. Dies beginnt bei der Ausführlichkeit der Korrektur. Diese reichen von keiner einzigen Randbemerkung und ein bis zwei handschriftlichen Sätzen am Ende der Klausur, die die Punktzahl enthalten, bis hin zu zweiseitigen getippten Voten. Des Weiteren gibt es eine Diskrepanz zwischen den Bewertungen verschiedener Korrekturassistenten, da es oftmals keine genauen Bewertungsvorgaben gibt. Bei vergleichbarer Bearbeitung der Klausur werden zwei völlig verschiedene Punktzahlen von zwei Korrekturassistenten vergeben. Dieses Problem wurde sogar von einem/einer Professor/in zugegeben.

Sofern im Nachgang einer Klausur keine Lösungsskizze oder eine PowerPoint Präsentation mit der Lösung bereitgestellt wird, fällt es den Studierenden schwer ihre Fehler genau zu erkennen bzw. die richtige Lösung nachzuvollziehen. Ebenfalls erschwert das Fehlen von Lösungshinweisen das Schreiben einer Remonstration.

Die Studienkommission möge beschließen:

Wir wünschen in Zusammenarbeit mit der Fakultät die Einführung von einheitlichen Vorgaben der Professor/innen für die Korrekturassistenten/innen, z.B. eine Tabelle, in denen einzelne Klausuraspekte mit der dafür zu vergebenen Punktzahl aufgeführt sind, einzuführen. Die Einhaltung dieser Maßstäbe sollten selbstverständlich regelmäßig durch die Professor/innen kontrolliert werden.

Zudem wäre es wünschenswert, die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Remonstrationen zu überdenken. Derzeit gehen die Remonstrationen regelmäßig zurück an die ursprünglichen Korrekturassistenten/innen, welche ein neues Votum formulieren, das nur noch von dem/der Professor/in unterschrieben wird. Bei diesem Verfahren ist die Wahrscheinlichkeit, dass der/die Korrekturasisstent/in zu einem anderen Ergebnis kommt, nicht so sehr gegeben, als wenn eine zweite Person darüber schaut und der/die Professor/in ein eigenes Votum schreibt.“

Dieser Beschluss in der Studienkommission ist ein wichtiger erster Schritt zu gerechteren und transparenteren Korrekturen bei Klausuren und Hausarbeiten. Wir bleiben für Euch an dem Thema dran, bis es einheitliche Vorgaben für alle Korrekturassistent*innen gibt.

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