Gegen die Abschaffung des Klausurrücktritts durch Nichterscheinen

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Vorab: Den Staatsexamensstudiengang Jura betrifft die Regelung nicht, sehr wohl aber die Bachelor/Master-Studiengänge ELPIS und EULISP, sowie natürlich ALLE ANDEREN Studierenden an der Leibniz Universität.

Der Fachschaftsrat Jura hat sich heute einstimmig dafür ausgesprochen, den Klausurrücktritt durch Nichterscheinen erhalten zu wollen. Das bedeutet, dass auch Klausuranmeldungen unverbindlich bleiben sollen und wir eine Abmeldefrist ablehnen. Studierende müssen auch weiterhin dazu selbst entscheiden dürfen, wann sie für eine Klausur bereit sind.

Zur Sachlage: An der Universität existieren ca. 500 verschiedene Prüfungsordnungen. Um das etwas zu vereinheitlichen wurde die AG Prüfung vom Senat der Universität gegründet. Diese hat eine Muster-Prüfungsordnung ausgearbeitet, die zahlreiche studierendenfreundlichen Regelungen enthält. So auch den Rücktritt durch Nichterscheinen. Dagegen begehren nun die Studiendekan*innen auf und versuchen die Muster-Prüfungsordnung zu ihren Gunsten zu ändern. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des AStA.

openWir unterstützen die Petition der Kritischen Liste und des AStA. Bitte unterschreibt dort und setzt ein Zeichen gegen die Verschlechterung der Studienbedingungen.



Der FSR hat dazu diesen Beschluss gefasst:

Für den Rücktritt durch Nichterscheinen in der Muster-Prüfungsordnung

Beschluss:

Wir als Fachschaft Jura der Leibniz Universität Hannover sehen die generelle Einführung einer Rücktrittsfrist von einer Woche bei Prüfungen als eine drastische Verschlechterung der Studienbedingungen und lehnen eine entsprechende Änderung der von der AG Prüfung vorgeschlagenen Musterprüfungsordnung ab. Wir fordern den Senat auf, dem bei einer Entscheidung über die Musterprüfungsordnung nachzukommen und der ursprünglichen Beschlussvorlage der AG Prüfung an dieser Stelle zu folgen.

 

Begründung: 

Mitte Juni soll im Senat eine Muster-Prüfungsordnung verabschiedet werden, die zahlreiche Prüfungsordnungen vereinheitlichen soll. Der ursprüngliche Entwurf der AG Prüfung enthält eine Regelung, die den sanktionslosen Rücktritt von Prüfungsanmeldungen durch Nichterscheinen ermöglicht. Nach Meinung aller Studiendekan*innen soll in Zukunft aber ein Nichterscheinen zur Prüfung sanktionierbar sein. Das würde für die Studiensituation vieler Studierender eine erhebliche Verschlechterung darstellen. Dem Stress der Prüfungswochen ist nicht jede*r von Beginn an gewachsen. Zudem sollten Studierende die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wann die Prüfungsleistungen erbracht werden. Der bestehende Leistungsdruck sollte nicht weiter verschärft werden.

Zwar gilt die Muster-Prüfungsordnung für den Staatsexamensstudiengang Jura nicht unmittelbar, es besteht aber zu befürchten, dass die Juristische Fakultät schnell in Zugzwang gerät, wenn sie die einzige Fakultät mit einer studierendenfreundlichen Anmelderegel ist.

Außerdem zeigen wir uns mit diesem Bekenntnis solidarisch mit unseren Kommiliton*innen in den anderen Studiengängen, für die diese Änderung eine massive Verschlechterung darstellen könnte.

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